Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2007 sämtliche Bezüge, Zulagen und Prämien für militärische Anspruchsberechtigte fest und hebt die frühere Regelung von 2006 auf.Bundesministerium für Landesverteidigung12/28/2006XXIII
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Festlegung der Grundbezüge (Bezugssatz) für verschiedene Dienstgrade und Personengruppen.
- Einführung von Monatsgeld, das je nach Dienstgrad und Dienstzeit gestaffelt ist.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.