Zusammenfassung
Die Verordnung legt verbindliche Ausübungs‑ und Standesregeln für das Gewerbe der Personenbetreuung fest, fordert schriftliche Verträge, Transparenz und Dokumentation zum Schutz der betreuten Personen.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit10/12/2007XXIII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Betreuung von Pflegebedürftigen
Schwerpunkte
- Betreiber von Personenbetreuungs‑Dienstleistungen müssen das Wohl der zu betreuenden Person achten und dürfen keine unaufgeforderten Geschäfte abschließen.
- Ein schriftlicher Betreuungsvertrag ist Pflicht; er muss Name, Adresse, Dauer, Leistungen, Preis, Vertretungsregelungen und Kündigungsmodalitäten enthalten.
Dokumente (PDFs)
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