Zusammenfassung
Die Verordnung vom 4. Dezember 2007 legt fest, dass ab dem 1. Jänner 2008 der Lohnzuschlag für die Urlaubs‑ und Abfertigungsregelung das 1,3‑fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns beträgt.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/4/2007XXIII
Arbeitsrecht
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf § 21 Abs. 1 und 3 des Bauarbeiter‑Urlaubs‑ und Abfertigungsgesetzes als gesetzliche Grundlage.
- Der Lohnzuschlag wird ab dem 1. Jänner 2008 auf das 1,3‑fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns festgelegt.
Dokumente (PDFs)
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