Zusammenfassung
Die HPSV regelt, wie Pädagogische Hochschulen ihren Ziel‑ und Leistungsplan sowie den dazugehörigen Ressourcenplan jährlich erstellen, prüfen und dem Bundesministerium vorlegen müssen.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur1/3/2007XXIII
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst
Verwaltungsorganisation
öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Der Ziel‑ und Leistungsplan dient als mittelfristiges Steuerungsinstrument, das Profil, strategische Ziele, Leistungen und konkrete Vorhaben der Pädagogischen Hochschule für die nächsten drei Studienjahre festlegt.
- Der Ressourcenplan stellt die dafür nötigen Personal‑, Raum‑, Anlagen‑ und Aufwandsressourcen dar und muss eng mit dem Ziel‑ und Leistungsplan verknüpft werden.
Dokumente (PDFs)
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