Zusammenfassung
Die Verordnung führt ein einheitliches Klassensystem für Rinderschlachtkörper ein, verlangt detaillierte Protokollierung und Kennzeichnung und legt Sanktionen bei Verstößen fest. Sie gilt seit dem 7. April 2008.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/31/2008XXIII
Gesundheit
Verwaltungsrecht
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
- Die Verordnung legt den Geltungsbereich fest: Sie regelt die Einstufung von Rinderschlachtkörpern nach den EU‑Verordnungen Nr. 1254/1999, Nr. 1183/2006, Nr. 103/2006 und weiteren.
- Jeder Schlachtkörper muss in einem Protokoll erfasst werden (Ohrmarke, Schlachtnummer, Lieferant, Klasse, Gewicht, Datum, Kennzeichner) und mindestens ein Jahr lang aufbewahrt werden.
Dokumente (PDFs)
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