Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Gewährung von Beihilfen für die Erstverarbeitung von Flachs und Hanf, legt die Marktordnungsstelle AMA als zuständige Behörde fest und definiert Antragsfristen sowie Aufbewahrungs- und Kontrollpflichten.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft1/23/2008XXIII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Die Verordnung schafft ein Beihilfenprogramm, das finanzielle Unterstützung für die Erstverarbeitung von Flachs und Hanf bereitstellt, um EU‑Marktregeln umzusetzen.
- Die Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA) ist für die Vollziehung und Kontrolle der Beihilfen zuständig.
Dokumente (PDFs)
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