Zusammenfassung
Die Verordnung von 2010 überträgt die Wartung und Weiterentwicklung des Strafregisters an die Bundesrechenzentrum GmbH. Die neue Zuständigkeit umfasst technische Anpassungen nach nationalen und EU‑Vorgaben und basiert auf § 2 Abs. 6 des BRZ‑Gesetzes.Bundesministerium für Inneres4/28/2010XXIV
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
- Die Bundesrechenzentrum GmbH übernimmt die komplette technische Wartung und Weiterentwicklung des Strafregisters.
- Dabei sollen alle notwendigen Änderungen umgesetzt werden, die sich aus nationalen und internationalen Vorgaben ergeben.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.