Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein umfassendes Kontrollsystem für Qualitäts‑, Land‑ und nicht geschützte Weine fest und regelt das Verfahren zum Schutz von Ursprungsbezeichnungen sowie die dafür erforderlichen Analysen.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft4/29/2010XXIV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Die jährliche Kontrolle von Qualitätsweinen erfolgt durch Stichproben und systematische Prüfungen, wobei sowohl organoleptische als auch analytische Methoden eingesetzt werden.
- Landweine unterliegen ebenfalls einer jährlichen Kontrolle, die entweder analytisch oder organoleptisch‑analytisch durchgeführt wird.
Dokumente (PDFs)
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