Zusammenfassung
Die Agrar‑Interventionsverordnung 2010 regelt, wie die AMA öffentliche Interventionen für Getreide, Butter und Magermilchpulver durchführt. Sie legt zulässige Lagerorte, Mindestmengen, Angebotsverfahren, Qualitätsprüfungen, Transportkostenerstattung und Sanktionen fest.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft5/28/2010XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert den Anwendungsbereich für öffentliche Interventionen von Getreide, Butter und Magermilchpulver und legt die Marktordnungs‑ und Interventionsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA) als verantwortliche Behörde fest.
- Die AMA bestimmt, welche Lagerorte zugelassen werden; Betreiber müssen nach Art. 3 der EU‑Verordnung 1272/2009 die technischen Anforderungen erfüllen und erhalten ein Verzeichnis zugelassener Standorte.
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