Zusammenfassung
Die Verordnung von 2010 erweitert die Liste der zulässigen deutschen Handelsbezeichnungen für Fischereierzeugnisse um neue Arten und fügt deren wissenschaftliche Namen hinzu, um Verbraucher besser zu informieren.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/6/2010XXIV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Die Verordnung ergänzt die bestehende Liste von deutschen Handelsbezeichnungen für Fischereierzeugnisse um zahlreiche neue Einträge.
- Ziel der Ergänzung ist, Verbraucher klarer über Art und Herkunft der Produkte zu informieren.
Dokumente (PDFs)
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