Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse – Pflichten, Kontrollen und Strafen
Verordnung vom 16.12.2010Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Marktklassen für Obst und Gemüse, führt eine verpflichtende Händlerdatenbank ein, legt Werberegeln fest und bestimmt Kontrollen sowie Strafbestimmungen.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/16/2010XXIV
Handel
Umwelt
Wirtschaft
Verwaltungsrecht
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
- Die Verordnung setzt die EU‑Verordnungen Nr. 1234/2007 und Nr. 1580/2007 in nationales Recht um, sodass deren Vorgaben für Obst‑ und Gemüsemärkte in Österreich gelten.
- Börsen und öffentliche Märkte müssen Preisnotierungen nach den in den EU‑Normen vorgesehenen Klassen vornehmen.
Dokumente (PDFs)
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