Zusammenfassung
Die Verordnung definiert steuerrelevante und nicht‑steuerrelevante Kapitalmaßnahmen und legt fest, wie Anschaffungskosten bei Kapitalerhöhungen, Aktiensplits, Fusionen von Investmentfonds und ähnlichen Vorgängen für die Kapitalertragsteuer zu behandeln sind.Bundesministerium für Finanzen10/4/2011XXIV
Finanzen
Steuerrecht
Kapitalmarkt
Schwerpunkte
- Steuerrelevante Kapitalmaßnahmen umfassen Änderungen des Eigenkapitals, wie Erhöhungen, Herabsetzungen, Emission von Bezugsrechten, Aktiensplits, Reverse Splits und Aktienumtausch bei Unternehmenszusammenschlüssen.
- Fusionen von Investmentfonds nach den §§ 114‑127 InvFG 2011 gelten ebenfalls als steuerrelevante Kapitalmaßnahmen.
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