Zusammenfassung
Die Verordnung führt EU‑Normen für die Vermarktung von Geflügelfleisch in Österreich ein, legt Preis‑ und Kennzeichnungsvorschriften fest, definiert Prüfverfahren für den Wassergehalt und regelt Sanktionen bei Verstößen.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft2/25/2011XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
- Die Verordnung setzt EU‑Verordnungen 1234/2007 und 543/2008 in nationales Recht um und definiert damit den Geltungsbereich.
- Öffentliche Märkte und Börsen müssen Preisnotierungen für Geflügelfleisch nach den EU‑Handelsklassen vornehmen.
Dokumente (PDFs)
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