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Eisenbahnschutzvorschriften – Regeln zum Zutritt und Verhalten auf Bahnanlagen
Verordnung vom 27.06.2012

Zusammenfassung

Die Eisenbahnschutzvorschriften regeln, wer und unter welchen Bedingungen Bahnanlagen betreten darf, legen Verhaltensregeln für Fahrgäste und Personal fest und bestimmen Sanktionen bei Verstößen.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie6/27/2012XXIV
Verkehr
Sicherheit

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle Arten von Eisenbahnen (Haupt‑, Neben‑, Straßen‑ und Materialbahnen) und regelt das Verhalten aller Personen, die diese Anlagen nutzen.
  • Bahnanlagen dürfen nur an dafür vorgesehenen Stellen (z. B. Bahnsteige, Zugänge, Warteräume) betreten werden; das Betreten anderer Bereiche ist grundsätzlich verboten.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Bures Doris © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Bures Doris - 63

SPÖ

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
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