Zusammenfassung
Die 6. Änderung der FinanzOnline‑Verordnung erweitert Berechtigungen, führt elektronische Zustellungsregeln ein und passt mehrere Paragraphen an, damit Mitteilungen künftig digital übermittelt werden können.Bundesministerium für Finanzen11/12/2012XXIV
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation
Elektronische Kommunikation
Digitalisierung der Verwaltung
Schwerpunkte
- Der erste neue Ziffer‑Eintrag erweitert das Verzeichnis der ordentlichen Mitglieder der Kammer der Wirtschaftstreuhänder um weitere Berufsberechtigte.
- Bilanzbuchhalter, Buchhalter und Personalverrechner sowie anerkannte Gesellschaften werden in das Register der Paritätischen Kommission aufgenommen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.