Zusammenfassung
Regelt die Nutzung von Verkaufserlösen aus Ehrengeschenken zur Hilfe in Notlagen für Bedienstete des Finanzministeriums.Bundesministerium für Finanzen12/7/2012XXIV
Finanzwesen
Sozialpolitik
Öffentlicher Dienst
Schwerpunkte
- Verwendung von Erlösen aus dem Verkauf von Ehrengeschenken.
- Die Gelder sind für Bedienstete des Bundesministeriums für Finanzen bestimmt.
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