Zusammenfassung
Die Verordnung legt für September 2013 für zahlreiche ausländische Dienstorte individuelle Hundertsätze fest, nach denen die Kaufkraftausgleichszulage von Bundesbeamten berechnet wird.Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten9/9/2013XXIV
Verwaltung und Entlohnung des Personals
öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 21b Abs. 1‑3 des Gehaltsgesetzes 1956 als Rechtsgrundlage.
- Für den Monat September 2013 werden für über 100 ausländische Dienstorte individuelle Hundertsätze festgelegt.
Dokumente (PDFs)
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