Zusammenfassung
Die Verpackungsholz‑Kontroll‑Verordnung regelt die phytosanitäre Kontrolle von Sendungen mit Holzverpackungen, die Waren aus China enthalten. Importierende müssen diese Sendungen beim Bundesamt für Wald ankündigen und ggf. Gebühren zahlen; die Kontrollen gelten vom 1. April 2013 bis zum 31. März 2015.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft4/4/2013XXIV
Umwelt
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Sendungen mit Holzverpackungen aus China, die im Anhang genannte Waren enthalten, müssen phytosanär geprüft werden.
- Einführer müssen die zu prüfende Sendung rechtzeitig beim Bundesamt für Wald ankündigen und ein vorgeschriebenes Formblatt ausfüllen.
Dokumente (PDFs)
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