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Regelung der Abwicklung von Handwerkerleistungs-Förderungen
Verordnung vom 06.06.2014

Zusammenfassung

Diese Verordnung legt fest, welche Stellen die Anträge für die Förderung von Handwerkerleistungen entgegennehmen und bearbeiten dürfen.
Bundesministerium für Finanzen6/6/2014XXV
Handel
Wirtschaft
Verwaltungsorganisation
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Die Kommunalkredit Public Consulting GmbH wird als zentrale Stelle für die Abwicklung der Handwerkerförderung festgelegt.
  • Bestimmte Bausparkassen (Allgemeine, Sparkassen, Raiffeisen und Wüstenrot) dürfen Förderanträge direkt von Bürgern entgegennehmen.
Dokumente (PDFs)
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Spindelegger Michael, Dr.

ÖVP

Vizekanzler
Bundesminister für Finanzen
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