Zusammenfassung
Diese Verordnung legt die Förderbeiträge und Pauschalen für Ökostrom für die Jahre 2015 bis 2017 fest.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft12/18/2014XXV
Umwelt
Energie
Wirtschaft
Verwaltung
Schwerpunkte
- Festlegung des Ökostromförderbeitrags für das Jahr 2015 auf einen Prozentsatz der durchschnittlichen Netzentgelte.
- Differenzierung der Entgelte für die Stromleistung je nach Netzebene (Ebenen 1 bis 7).
Dokumente (PDFs)
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