Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Kontrolle der Verbraucherinformation bei Fisch‑ und Aquakulturprodukten, indem sie eine neue Anlage mit einem alphabetischen Verzeichnis von deutschen Handels‑ und wissenschaftlichen Namen hinzufügt.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft1/8/2014XXV
Umwelt
Lebensmittel
Verbraucherschutz
Schwerpunkte
- Die Verordnung ergänzt die bestehende Regelung um eine neue Anlage zu § 3, in der ein alphabetisches Verzeichnis von deutschen Handelsbezeichnungen und den zugehörigen wissenschaftlichen Namen für Fisch‑ und Aquakulturprodukte bereitgestellt wird.
- Ziel ist, die Verbraucherinformation zu vereinheitlichen, damit Konsument*innen leichter erkennen können, welche Art sie kaufen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.