Zusammenfassung
Die Verordnung gewährt im Jahr 2013 eine zusätzliche Mutterkuh‑Prämie von 30 Euro pro Tier und stellt insgesamt 1,666 Millionen Euro als staatliche Beihilfe für die Milchkuhprämie bereit.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/12/2014XXV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Für jede im Jahr 2013 geförderte Mutterkuh oder Kalbin erhalten die Erzeuger eine zusätzliche Prämie von 30 Euro.
- Sollte das Haushaltsvolumen von 6 141 000 Euro überschritten werden, wird die Prämie anteilig gekürzt.
Dokumente (PDFs)
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