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Regelung erhöhter Risiken bei Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Verordnung vom 24.04.2014

Zusammenfassung

Diese Verordnung definiert Länder, deren Beteiligung an Geschäftsbeziehungen ein erhöhtes Risiko für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung darstellt.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft4/24/2014XXV
Verwaltung
Wirtschaft
Sicherheit
Finanzwesen
Geld- und Kreditwesen

Schwerpunkte

  • Festlegung von erhöhten Risikostufen für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
  • Ein erhöhtes Risiko besteht, wenn Kunden, deren Vertreter oder wirtschaftliche Eigentümer in bestimmten Staaten ansässig sind.
Dokumente (PDFs)
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
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