Zusammenfassung
Diese Verordnung definiert Länder, deren Beteiligung an Geschäftsbeziehungen ein erhöhtes Risiko für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung darstellt.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft4/24/2014XXV
Verwaltung
Wirtschaft
Sicherheit
Finanzwesen
Geld- und Kreditwesen
Schwerpunkte
- Festlegung von erhöhten Risikostufen für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
- Ein erhöhtes Risiko besteht, wenn Kunden, deren Vertreter oder wirtschaftliche Eigentümer in bestimmten Staaten ansässig sind.
Dokumente (PDFs)
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