Zusammenfassung
Diese Verordnung aktualisiert den Altlastenatlas durch die Aufnahme neuer belasteter Standorte und die Anpassung bestehender Einträge.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft2/9/2015XXV
Umwelt
Verwaltung
Abfallwirtschaft
Schwerpunkte
- Die Verordnung aktualisiert die Anhänge des Altlastenatlas mit neuen Informationen zu belasteten Standorten.
- Bestimmte Anhänge der Verordnung treten mit dem 15. Februar 2015 in Kraft.
Dokumente (PDFs)
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