Zusammenfassung
Die Verordnung führt ein Überwachungsprogramm für Scrapie und Brucella melitensis bei Schafen und Ziegen ein, legt Pflichten für Tierhalter fest und regelt das Vorgehen bei positiven Befunden.Bundesministerium für Gesundheit10/15/2015XXV
Gesundheit
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Ein risikobasierter Stichprobenplan wird erstellt, nach dem Landeshauptleute Stichproben in Schaf‑ und Ziegenbeständen für Scrapie und Brucella melitensis anordnen.
- Tierhalterinnen und Tierhalter müssen die behördlichen Maßnahmen dulden, Auskünfte geben, Proben kennzeichnen und Unterlagen sieben Jahre lang aufbewahren.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.