Zusammenfassung
Die Verordnung 2015 erweitert die Befugnisse mehrerer Finanzämter, sodass sie gemeinsam lohnabhängige Steuerprüfungen durchführen und Bescheide ausstellen dürfen. Das Inkrafttreten ist auf den 1. Jänner 2016 datiert.Bundesministerium für Finanzen11/18/2015XXV
Finanzwesen
Steuerwesen
Verwaltungsrecht
Öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- Finanzämter aus Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Kärnten, Tirol und Vorarlberg dürfen gemeinsam lohnabhängige Steuerprüfungen durchführen und die daraus resultierenden Bescheide erlassen.
- Der neu eingefügte Absatz 7 von § 20 legt fest, dass die Änderungen ab dem 1. Jänner 2016 gelten.
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