Zusammenfassung
Die Bundesministerin für Inneres erklärt sechs Kasernen als Betreuungsstellen für die Versorgung von Soldatenfamilien. Die Verordnung gilt vom 18. Dezember 2015 bis zum 18. Juni 2016.Bundesministerium für Inneres12/18/2015XXV
öffentlicher Dienst
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 11 Abs. 2 des Grundversorgungsgesetzes‑Bund 2005, um die ausgewählten Kasernen als Betreuungsstellen zu bestimmen.
- Sechs Kasernen werden namentlich genannt und jeweils mit genauer Adresse aufgeführt.
Dokumente (PDFs)
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