Zusammenfassung
Diese Verordnung legt fest, wie Rechtsschutzbeauftragte und ihre Stellvertreter für ihre Arbeit entschädigt werden. Die Höhe richtet sich nach den Sätzen des Verfassungsgerichtshofes.Bundesministerium für Inneres5/20/2016XXV
Exekutive
Verwaltungsrecht
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
- Festlegung der Entschädigungssätze für Rechtsschutzbeauftragte und deren Stellvertreter.
- Die Vergütung erfolgt pro angefangener Stunde und orientiert sich an den Sätzen des Verfassungsgerichtshofes.
Dokumente (PDFs)
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