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Entschädigung für Rechtsschutzbeauftragte
Verordnung vom 20.05.2016

Zusammenfassung

Diese Verordnung legt fest, wie Rechtsschutzbeauftragte und ihre Stellvertreter für ihre Arbeit entschädigt werden. Die Höhe richtet sich nach den Sätzen des Verfassungsgerichtshofes.
Bundesministerium für Inneres5/20/2016XXV
Exekutive
Verwaltungsrecht
öffentliche Sicherheit

Schwerpunkte

  • Festlegung der Entschädigungssätze für Rechtsschutzbeauftragte und deren Stellvertreter.
  • Die Vergütung erfolgt pro angefangener Stunde und orientiert sich an den Sätzen des Verfassungsgerichtshofes.
Dokumente (PDFs)
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Sobotka Wolfgang, Mag.

ÖVP

Bundesminister für Inneres
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