Zusammenfassung
Diese Verordnung aktualisiert den österreichischen Altlastenatlas durch die Hinzufügung und Änderung von Einträgen zu belasteten Standorten.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft1/15/2016XXV
Umwelt
Abfallwirtschaft
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, dass bestimmte Anhänge des Altlastenatlas mit Wirkung zum 1. Februar 2016 in Kraft treten.
- Es wird eine neue Regelung eingeführt, die das Inkrafttreten bestimmter Anhänge des Atlas regelt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.