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Kaufkraftausgleich für Beamte im Ausland (August 2016)
Verordnung vom 17.08.2016

Zusammenfassung

Festlegung der Prozentsätze zur Berechnung von Kaufkraftausgleichszulagen für Bundesbedienstete an verschiedenen Dienstorten weltweit für den Monat August 2016.
Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres8/17/2016XXV
Wirtschaft
öffentlicher Dienst
Verwaltungsorganisation

Schwerpunkte

  • Festlegung der Prozentsätze zur Berechnung von Kaufkraftausgleichszulagen.
  • Die Regelung gilt für Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes, die im Ausland tätig sind.
Dokumente (PDFs)
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Kurz Sebastian

ÖVP

Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres
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