Zusammenfassung
Die Verordnung von 2016 ergänzt die Schuldenbremsen‑Verordnung um neue Kennzahlen zur Budgetsensibilität und zum Haushaltssaldo sowie um erweiterte Berichtspflichten für über 200 öffentliche Institutionen.Bundesministerium für Finanzen1/27/2016XXV
EU‑Recht
Finanzwesen
Verwaltungsorganisation
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Ein neuer Faktor „Budgetsensibilität“ wird eingeführt, um zu messen, wie stark konjunkturelle Schwankungen die Staatsfinanzen beeinflussen.
- Der „Haushaltssaldo des Bundes einschließlich der Sozialversicherung“ wird definiert und berücksichtigt EU‑Verordnungen zu Defiziten.
Dokumente (PDFs)
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