Zusammenfassung
Die Verordnung von 2016 aktualisiert Zitate im Dienstrechtsgesetz, streicht einen alten Zifferpunkt und fügt einen neuen Absatz hinzu. Die Änderungen treten am 1. September 2016 in Kraft.Bundesministerium für Inneres8/19/2016XXV
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst
Schwerpunkte
- Die Promulgationsklausel wird korrigiert: die alten Verweise „§ 2“ und „§ 2e“ werden durch die präzisen Verweise „§ 2 Abs. 3“ bzw. „§ 2e Abs. 1a“ ersetzt.
- In § 1 wird das Zitat „§ 2 Abs. 2 zweiter Satz“ durch „§ 2 Abs. 3“ und das Zitat „§ 2e Abs. 1 zweiter Satz“ durch „§ 2e Abs. 1a“ ersetzt.
Dokumente (PDFs)
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