Zusammenfassung
Die Agrarstrukturstatistik‑Verordnung 2016 legt fest, wie die Bundesanstalt Statistik Österreich Daten über landwirtschaftliche Betriebe im Jahr 2016 erhebt, welche Betriebe befragt werden müssen und welche Fristen gelten.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/7/2016XXV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Die Bundesanstalt führt eine umfassende Erhebung über landwirtschaftliche Betriebe im Jahr 2016 durch, um EU‑konforme Agrarstatistiken zu erstellen.
- Betriebe, die mindestens 1 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche, 225 a Weinbaufläche oder bestimmte Tierzahlen halten, gelten als statistische Einheiten und müssen Daten liefern.
Dokumente (PDFs)
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