Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass im Oswaldibergtunnel der A10 in beiden Fahrtrichtungen Messstrecken eingerichtet werden, um die durchschnittliche Geschwindigkeit zu überwachen. Beginn und Ende jeder Messstrecke müssen angekündigt werden; die vorherige Regelung von 2015 wird aufgehoben.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie10/11/2016XXV
Verkehr
Schwerpunkte
- Für die Fahrtrichtung Villach wird der Tunnelabschnitt zwischen km 173,90 und km 178,31 als Messstrecke festgelegt.
- Für die Fahrtrichtung Salzburg wird der Gegenabschnitt zwischen km 178,35 und km 173,92 als Messstrecke festgelegt.
Dokumente (PDFs)
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