Zusammenfassung
Die Verordnung von 29. Jänner 2016 ergänzt die Verpackungsabgrenzungsverordnung um neue Melderegelungen für 2016, verankert EU‑Richtlinien und fügt einen detaillierten Anhang mit Materialanteilen für verschiedene Produktgruppen ein.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft1/29/2016XXV
Umwelt
EU‑Richtlinien
Abfallwirtschaft
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz 3 zu § 4 erlaubt es Teilnehmern, den Anhang der Novelle 2016 für Meldungen vom 1. Jänner 2016 bis zum Inkrafttreten der Verordnung zu nutzen.
- § 5 wird geändert, um die EU‑Richtlinien 94/62/EG und (EU) 2015/720 ausdrücklich als umzusetzen.
Dokumente (PDFs)
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