Zusammenfassung
Das Bundeseinigungsamt hat am 5. Dezember 2016 einen Heimarbeitstarif für die Kettenstichstickerei erlassen, der ab dem 1. Jänner 2017 in Vorarlberg gilt. Er legt einen Mindeststundenlohn von 7,06 € sowie Zuschläge von jeweils 10 % für bestimmte Aufträge fest.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/9/2016XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt räumlich nur für das Bundesland Vorarlberg, sachlich für alle Heimarbeiten in der Kettenstichstickerei und persönlich für die jeweiligen Auftraggeber/innen sowie die beauftragten Heimarbeiter/innen.
- Der Tarif tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft und bleibt gültig, bis er durch das Bundeseinigungsamt gemäß § 36 Abs. 1 aufgehoben oder geändert wird.
Dokumente (PDFs)
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