Zusammenfassung
Regelung der elektronischen Datenübermittlung für Meldungen über Kapitalabflüsse und -zuflüsse an das Finanzministerium.Bundesministerium für Finanzen4/26/2016XXV
Wirtschaft
Finanzwesen
Steuerwesen
Europäische Union
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
- Die Datenübermittlung muss elektronisch über das FinanzOnline-Verfahren erfolgen.
- Teilnehmer der Meldepflicht sind Kreditinstitute, Zahlungsinstitute und die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.