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Durchführung der Kapitalabfluss-Meldungen
Verordnung vom 26.04.2016

Zusammenfassung

Regelung der elektronischen Datenübermittlung für Meldungen über Kapitalabflüsse und -zuflüsse an das Finanzministerium.
Bundesministerium für Finanzen4/26/2016XXV
Wirtschaft
Finanzwesen
Steuerwesen
Europäische Union
Verwaltungsorganisation

Schwerpunkte

  • Die Datenübermittlung muss elektronisch über das FinanzOnline-Verfahren erfolgen.
  • Teilnehmer der Meldepflicht sind Kreditinstitute, Zahlungsinstitute und die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur.
Dokumente (PDFs)
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Schelling Johann Georg, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Finanzen
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