Zusammenfassung
Regelung der Kostenvergütung für die Pensionsversicherung bei der Einhebung von Beiträgen aus ausländischen Renten.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz1/18/2017XXV
soziale Sicherheit
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
- Festlegung einer Vergütung für die Pensionsversicherung bei der Mitwirkung an der Beitragseinhebung ausländischer Renten.
- Die Vergütungshöhe wird auf 6,91 % der Krankenversicherungsbeiträge festgesetzt.
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