Zusammenfassung
Die ÄrztInnen‑Reihungskriterien‑Verordnung legt fest, nach welchen Kriterien Ärztinnen und Ärzte für Einzelverträge mit den gesetzlichen Krankenkassen ausgewählt werden. Sie definiert ein Punktesystem, berücksichtigt eine Frauenquote im Fach Frauenheilkunde/Geburtshilfe, regelt Hearings bei Gleichstand und tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen12/15/2017XXVI
Gesundheit
Schwerpunkte
- Die Auswahl der Ärztinnen und Ärzte erfolgt nach vier Hauptkriterien: Berufserfahrung, zusätzliche fachliche Qualifikationen, das Datum der ersten Eintragung in die Bewerberliste und, im Sonderfach Frauenheilkunde/Geburtshilfe, das Geschlecht.
- Ein Punktesystem bewertet die Kriterien: 15‑35 Punkte für Berufserfahrung, 5‑15 Punkte für zusätzliche Qualifikationen, bis zu 20 Punkte für das Datum der ersten Eintragung und 10 % der erreichbaren Punkte für die Frauenquote; jeweils bis zu 5 Punkte können für geleisteten Dienst, Mutterschutz oder soziale Förderungswürdigkeit vergeben werden.
Dokumente (PDFs)
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