Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Drechsler‑ und sonstigen Holzwaren in Österreich fest. Stückentgelte werden mit einem Stundenlohn von 8,32 € berechnet und erhalten zusätzlich einen 10 %‑Zuschlag; der Tarif gilt seit dem 1. Mai 2018.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz6/11/2018XXVI
Arbeitsrecht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und für alle Arbeitgeber/innen, die Heimarbeiter/innen bei der Herstellung oder Bearbeitung von Drechsler‑ und sonstigen Holzwaren einsetzen, sofern diese Tätigkeit nicht bereits anderweitig tariflich geregelt ist.
- Die Stückentgelte werden mit einem Stundenlohn von 8,32 € berechnet.
Dokumente (PDFs)
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