Zusammenfassung
Die Verordnung definiert den vierjährigen Ausbildungsrahmen für den Lehrberuf Steinmetztechnik, legt das Berufsprofil mit 17 Tätigkeitsbereichen fest und regelt die schriftliche sowie praktische Lehrabschlussprüfung.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/5/2018XXVI
Bildung
Arbeitsrecht
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Schwerpunkte
- Die Verordnung führt den Lehrberuf Steinmetztechnik mit einer vierjährigen Ausbildungsdauer ein.
- Sie legt ein detailliertes Berufsprofil fest, das 17 Tätigkeitsbereiche von der Steinbearbeitung bis zur Kundenberatung umfasst.
Dokumente (PDFs)
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