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Anpassung der Informationspflichten bei Alternativfinanzierungen
Verordnung vom 05.10.2018

Zusammenfassung

Änderung der Informationspflichten für Emittenten bei alternativen Finanzierungen zur Verbesserung des Anlegerschutzes.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort10/5/2018XXVI
Wirtschaft
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Verbraucherschutz

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fest, wie Unternehmen Informationen für Anleger aufbereiten müssen.
  • Ein standardisiertes Informationsblatt muss zwingend zur Verfügung gestellt werden.
Dokumente (PDFs)
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Schramböck Margarete, Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
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