Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen auf Liegenschaften in Oberösterreich fest. Sie definiert Pauschalbeträge für Aufzugsbetreuung, Freizeit‑ und Grünflächenpflege, Heizungsanlagen sowie Grundlöhne für Hausarbeiter*innen und gilt ab dem 1. Jänner 2019.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/5/2018XXVI
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Oberösterreich und für Personen, die mit der Betreuung von Anlagen beauftragt sind – insbesondere Hausbesitzer*innen, die nicht Mitglied einer Kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
- Für die Betreuung von Personenaufzügen erhalten die Beschäftigten monatlich 120,37 €, plus 14,69 € für jede Aufzugshalle über dem siebten Stockwerk; für Güteraufzüge gelten gestaffelte Pauschalen (24,13 € bzw. 66,14 €).
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.