Zusammenfassung
Diese Verordnung führt vorübergehend Grenzkontrollen an den Landgrenzen zu Slowenien und Ungarn ein, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.Bundesministerium für Inneres5/9/2019XXVI
Grenze
Verkehr
Verwaltung
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
- Es werden vorübergehend Grenzkontrollen an den Binnengrenzen eingeführt.
- Die Kontrollen betreffen die Landgrenzen zur Republik Slowenien und zu Ungarn.
Dokumente (PDFs)
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