Zusammenfassung
Die Verordnung vom 1. Juli 2019 regelt die Zahlung öffentlicher Abgaben über das SEPA‑Lastschriftverfahren, legt Voraussetzungen für ein Lastschriftmandat fest und definiert Informations‑ und Widerrufsrechte der Steuerpflichtigen.Bundesministerium für Finanzen7/1/2019XXVI
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für die Entrichtung öffentlicher Abgaben und Beiträge per SEPA‑Lastschriftverfahren.
- Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer dürfen ausschließlich über das SEPA‑Lastschriftverfahren geleistet werden.
Dokumente (PDFs)
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