Zusammenfassung
Die 205. Verordnung legt für Juli 2019 für jede im Ausland eingesetzte Dienststelle einen Hundertsatz fest, mit dem die Kaufkraftausgleichszulage berechnet wird.Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres7/8/2019XXVI
Finanzwesen
Personalwesen
Öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- Die Verordnung legt für Juli 2019 für jedes im Ausland eingesetzte Dienstort einen spezifischen Hundertsatz fest.
- Der rechtliche Hintergrund ist § 21b Abs. 2 und 3 des Gehaltsgesetzes, die die Festlegung von Hundertsätzen ermöglichen.
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© ParlamentsdirektionSchallenberg Alexander, Mag., LL.M.
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Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres
Betraut mit der Leitung der zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörenden Angelegenheiten für EU, Kunst, Kultur und Medien im Bundeskanzleramt
Bundesminister im Bundeskanzleramt
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