Zusammenfassung
Einführung einer Regelung für private Flugplätze, die den Betrieb ohne ständige Anwesenheit eines Betriebsleiters unter strengen Sicherheitsauflagen ermöglichen kann.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/11/2019XXVI
Verkehr
Wirtschaft
Luftverkehr
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
- Halter privater Flugplätze können eine Ausnahme beantragen, damit kein Betriebsleiter vor Ort sein muss.
- Die Ausnahme gilt nur für einfache Flugzeuge und Segelflugzeuge bei Tag und unter Sichtbedingungen.
Dokumente (PDFs)
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