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Erleichterung des Betriebs privater Zivilflugplätze
Verordnung vom 11.07.2019

Zusammenfassung

Einführung einer Regelung für private Flugplätze, die den Betrieb ohne ständige Anwesenheit eines Betriebsleiters unter strengen Sicherheitsauflagen ermöglichen kann.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/11/2019XXVI
Verkehr
Wirtschaft
Luftverkehr
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

  • Halter privater Flugplätze können eine Ausnahme beantragen, damit kein Betriebsleiter vor Ort sein muss.
  • Die Ausnahme gilt nur für einfache Flugzeuge und Segelflugzeuge bei Tag und unter Sichtbedingungen.
Dokumente (PDFs)
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Reichhardt Andreas, Mag.

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