Zusammenfassung
Das Bundeseinigungsamt hat einen neuen Heimarbeitstarif für die Be‑ und Verarbeitung sowie Verpackung chemischer Erzeugnisse erlassen. Der Tarif legt Stückentgelte nach dem Kollektivvertrag fest und sieht einen 10 %igen Heimarbeitszuschlag vor, wirksam ab 1. Jänner 2019.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz1/29/2019XXVI
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt im gesamten Bundesgebiet für die Be‑ und Verarbeitung sowie Verpackung chemischer Erzeugnisse, sofern keine andere tarifliche Regelung bereits existiert.
- Die Stückentgelte werden nach dem Kollektivvertrag für das chemische Gewerbe berechnet, wobei die Lohnstufe 3 (Stundenlohn 8,47 €) zugrunde gelegt wird.
Dokumente (PDFs)
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