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Erweiterung der Aufgaben für den Prüfdienst lohnabhängiger Abgaben
Verordnung vom 04.11.2019

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert den Bereich der übertragenen Aufgaben um den Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge mit Wirkung zum 1. Jänner 2020.
Bundesministerium für Finanzen11/4/2019XXVII
Finanzwesen
Verwaltungsorganisation

Schwerpunkte

  • Der Aufgabenbereich wird um den Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge erweitert.
  • Die neue Regelung zur Erweiterung der Zuständigkeiten tritt mit Beginn des Jahres 2020 in Kraft.
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Müller Eduard, Dipl.-Kfm., MBA

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