Zusammenfassung
Die Verordnung erweitert den Bereich der übertragenen Aufgaben um den Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge mit Wirkung zum 1. Jänner 2020.Bundesministerium für Finanzen11/4/2019XXVII
Finanzwesen
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
- Der Aufgabenbereich wird um den Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge erweitert.
- Die neue Regelung zur Erweiterung der Zuständigkeiten tritt mit Beginn des Jahres 2020 in Kraft.
Dokumente (PDFs)
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