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64. Nachtrag zum Arzneibuch
Verordnung vom 06.11.2019

Zusammenfassung

Diese Verordnung setzt den fünften Nachtrag zum Europäischen Arzneibuch in der österreichischen Fassung in Kraft und ersetzt damit ältere Regelungen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz11/6/2019XXVII
Apotheke
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Inkraftsetzung des fünften Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch in der österreichischen Fassung.
  • Ersetzung älterer Monographien und Texte durch die neuen Standards.
Dokumente (PDFs)
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Zarfl Brigitte, Mag. Dr.

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Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
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